Gesetzliche Grundlagen

Wir sehen Gesetzesordner in einem Büro der Ombudsstelle. Im Hintergrund ist eine Mitarbeiterin erkennbar.

Die rechtliche Verankerung der Ombudsstelle steht in der Verfassung des Kantons Basel-Stadt (Stand 23. März 2005) unter Kapitel VI. Kantonale Behörden, 5. Ombudsstelle, § 118.

Das Ombudsgesetz haben wir in verschiedene Sprachen übersetzen lassen. Im Zweifelsfall gilt jedoch nur der Originaltext in deutscher Sprache vom 13. März 1986 (Stand 1. April 2017). Auf Anfrage ist der Gesetzestext auch in Serbisch, Albanisch und Türkisch bei uns erhältlich.