Verwaltung kontrollieren

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie das Gefühl haben, dass für das Handeln der kantonalen Verwaltung keine Rechtsgrundlage besteht oder diese nicht korrekt angewendet wird.

Wir prüfen, ob die Verwaltung rechtmässig und angemessen handelt. Dazu haben wir uneingeschränkte Akteneinsicht. Die Verwaltung ist verpflichtet, uns schriftlich oder mündlich Auskunft zu geben. Wenn nötig nehmen wir die Situation vor Ort in Augenschein.

Nach Prüfung der Sachlage können wir zum Schluss kommen, dass die Verwaltung korrekt und angemessen gehandelt hat – auch wenn dies nicht dem Rechtsempfinden der betroffenen Person entspricht. Es kann aber auch ein Fehler passiert sein. Dann setzen wir uns dafür ein, dass dieser korrigiert wird.

Unter Umständen war das Handeln der Verwaltung zwar rechtmässig aber nicht angemessen. Dann geben wir der Verwaltung Hinweise, wie Abläufe verbessert werden können.