Unsere Grundsätze

Unvoreingenommenheit, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit sind die drei wichtigsten Grundsätze unserer Arbeit.

Unvoreingenommenheit

Wir begegnen sowohl den Beschwerdeführenden als auch der Verwaltung unvoreingenommen. Wir hören beide Seiten an und machen uns sachkundig. Unsere Empfehlungen basieren auf den Erkenntnissen unserer Abklärungen und nicht auf persönlichen Ansichten.

Vertraulichkeit

Die Mitarbeitenden der Ombudsstelle unterstehen der Schweigepflicht. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ohne das Einverständnis der Betroffenen wird nichts unternommen.

Unabhängigkeit

Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig von der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt und ist organisatorisch dem Grossen Rat zugeordnet. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürfen Ombudspersonen ohne Zustimmung der Wahlbehörde keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen und weder Verwaltungsratsmandate innehaben noch eine leitende Funktion in einer politischen Partei ausüben. Der Grosse Rat wählt die Ombudspersonen, sie sind ihm jedoch nicht unterstellt. Niemand hat gegenüber der Ombudsstelle Weisungsbefugnis.