Was tun bei drohendem Schulausschluss

P. ist 19 Jahre alt, hat die obligatorische Schulzeit hinter sich und besucht eine weiterführende Schule in Basel. Dort kommt es immer wieder zu Problemen zwischen P. und den Lehrpersonen. Als der Konflikt zu eskalieren droht, wenden sich die Eltern von P., an die Ombudsstelle.

Ausgangslage

P. besucht eine weiterführende Schule und hat seit längerem Probleme mit seinen Lehrpersonen. Nachdem es im laufenden Schuljahr immer wieder zu Verwarnungen wegen Fehlverhalten gekommen ist, droht die Schulleitung P. nun mit dem Schulausschluss, da er sein Verhalten trotz zahlreichen Gesprächen und Ermahnungen nicht verbessert hat.

Im gemeinsamen Gespräch auf der Schule und in einem Schreiben wurde P. nun eine Frist für die Wahrung des rechtlichen Gehört gesetzt. Er soll Stellung zum angedrohten Schulausschluss nehmen. P. und auch seine Eltern möchten sich zu den Vorwürfen äussern, sie kennen aber ihre Rechte nicht.

Die Beratung der Ombudsstelle

Herr und Frau M. gelangen an die Ombudstelle, um sich über die Rechte ihres Sohnes und ein sinnvolles Vorgehen zu informieren.

Die Ombudsstelle rät Herr und Frau M. zunächst, dass P. das rechtliche Gehör wahrnehmen soll. Dieses dient dazu, dass beide Seiten in einem Konflikt schriftlich dokumentiert sind. P. soll seine Sicht möglichst sachlich schildern und klare Angaben dazu machen, wie er sein Verhalten in Zukunft bessern möchte. Er soll klar zeigen, dass er sowohl besserungs- als auch kooperationsbereit ist.

Da P. bereits volljährig ist, sollen die Eltern ihrem Sohn die Entscheidungen und die Initiative überlassen. So zeigen sie ihm, dass sie ihn als Erwachsenen respektieren. Der Kontakt soll wann immer möglich nur zwischen der Schule und P. selbst stattfinden. Die Eltern können ihrem Sohn aber unterstützend zur Seite stehen. Die Schule ist bei kooperativem Verhalten der Schüler meist gewillt, gemeinsam eine Lösung zu finden, die für alle Seiten gut ist, damit die Probleme wieder aus der Welt geschaffen werden können.

Das Ergebnis

Herr und Frau M. wissen jetzt, was sie ihrem Sohn für das weitere Vorgehen raten können und wissen, wie sie ihm unterstützend zur Seite stehen können und ihn gleichzeitig als erwachsenen Teil der Gesellschaft behandeln. Sie werden sich mit ihrem Sohn besprechen und sind überzeugt, dass er den Weg eigenständig und gestärkt gehen kann.

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